Werbesendungen sind bei vielen Personen unerwünscht und landen oft direkt im Altpapier. Insbesondere, wenn man diese als Postwurfsendung ohne Adresse aus dem Briefkasten holt. In Deutschland kann man diesen unadressierten Postwurfsendungen entgehen, indem man am eigenen Briefkasten gut sichtbar einen entsprechenden Hinweis anbringt. Meist sieht man am Briefkasten einen Aufkleber in der Art „Bitte keine Werbung einwerfen“. Dies wird in Deutschland bereits von über 25% der Haushalte praktiziert (Quelle „BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.“). Diese Haushalte werden als Werbeverweigerer bezeichnet. Rechtlich stützt sich dies in Deutschland auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Doch darüber hinaus gibt es noch weitere Stufen der Werbeverweigerung. Spezielle Verbände/Vereine, welche sich für die Werbeverweigerung einsetzen, führen solche Schutzlisten (in die sich Personen eintragen können, die keine unaufgeforderte Werbung wünschen). In Fachkreisen nennt man diese Schutzlisten „Robinsonlisten“. Ebenso existieren Listen für E-Mail-Adressen und Telefonnummern. „Seriöse Direkt-Marketing-Unternehmen“ verpflichten sich, dem Wunsch der Werbeverweigerer nachzukommen und führen vor einem Mailing entsprechende Abgleiche gegen die Schutzlisten durch.
Schutzlisten gibt es in vielen Ländern. Selbst in Belgien, Dänemark und Spanien heißen die Listen wie im deutschsprachigen Raum Robinsonlisten (De Robinson-lijst / Robinsonlisten / La liste Robinson / Servicio de Lista Robinson). Der Eintrag in eine Robinsonliste ist nach unseren Recherchen immer kostenlos.
Ein häufiger Kritikpunkt gegenüber diesen Schutzlisten ist die Sicherheit der Daten bzgl. einer ungewollten Vervielfältigung. Falls die Kontaktliste (auch nur teilweise) in falsche Hände gelangt, so können die Daten für Zwecke missbraucht werden, welche die Kontaktpersonen vermutlich nicht wünschen. Dies wird vermieden, indem die Daten verschlüsselt werden und über spezielle Abgleichprogramme nur die Informationen ausgegeben werden, welche sich auf Adressen beziehen, die bereits im Kunden-Datenbestand vorhanden sind.
Des Weiteren ist an diesem Vorgehen problematisch, dass es für den Versender keine gesetzliche Verpflichtung zur Berücksichtigung der Robinsonlisten gibt. Seriöse Unternehmen nutzen und respektieren die Robinsonlisten, jedoch lässt sich die Werbung von „aggressiven Werbetreibenden“ nicht durch die Eintragung in eine Robinsonliste stoppen.
Address-Consulting kann für Sie einen Abgleich gegen die für Sie relevanten Robinsonlisten durchführen und kann durch eine geeignete Vorverarbeitung die Abgleichqualität verbessern.
Hier ist ein kleiner Auszug der wichtigsten Schutzlisten der D-A-CH-Region:
- Der Deutsche Dialogmarketing Verband e. V. (DDV)
Die Aufnahme in die Liste gilt für jeweils fünf Jahre (um eine gewisse Aktualität zu gewährleisten). Die DDV-Robinsonliste umfasst rund 950.000 Einträge (Stand Juni 2018). - Der Interessenverband Deutsches Internet (I. D. I.)
Robinsonlisten für E-Mail, Mobiltelefon, Telefon, Briefpost und Fax.
Die Eintragung gilt unbegrenzt. - Der SDV Schweizer Dialogmarketing Verband (SDV) führt eine Robinsonliste für die Schweiz
In diese Liste können sich Personen und Unternehmen kostenlos eintragen. - Die Wirtschaftskammer Österreich bietet die Möglichkeit zur Eintragung in eine Robinsonliste.
- Die ECG-Liste gibt es für Österreich auf Basis des E-Commerce-Gesetzes von der „DIE UMWELTBERATUNG“.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei Ihren Herausforderungen im Address-Management-Bereich. Sehr gerne können wir uns unverbindlich per Telefon bzw. E-Mail austauschen. Alternativ setzen wir auch gerne eine gemeinsame Videokonferenz auf. Sprechen Sie uns einfach an!